INSTIUTIONELLES SCHUTZKONZEPT
der Pfarrgemeinde St. Cyriakus Weeze

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Inhaltsverzeichnis

 1.Einleitung
2.Risikoanalyse – / Situationsanalyse
3.Persönliche Eignung
4.Beschwerdewege
5.Handlungsleitfaden
6.Qualitätsmanagement
7.Aus – und Fortbildung
8.Maßnahmen zur Stärkung

Überprüfung des Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK) der Pfarrgemeinde St. Cyriakus Weeze (Intervall 5 Jahre)

1. Einleitung

Augen auf! – Hinsehen und Schützen!

Unter diesem Motto steht der aktive Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im gesamten Bistum Münster. Durch das Prinzip des Nicht-Weg-Sehens kann der Schutz gelingen.

In unserer Pfarrgemeinde gibt es viele Kinder und Jugendliche, die sich in Vereinen, Schulen, Kindergärten, Freizeitgruppen sowie kirchlichen Räumen treffen und gemeinsam – auch mit ihren erwachsenen Bezugspersonen – Zeit verbringen. Umso mehr wird der Schutz der Kinder und Jugendlichen ernst genommen und alles, was möglich ist, dafür getan, dass den Kindern nichts Böses widerfährt. Alle begleitenden Erwachsenen und die Verantwortlichen müssen sich bewusst sein, dass junge Menschen festgeschriebene Rechte haben und diese unantastbar sind. Den Verantwortlichen muss bewusst sein, dass misshandelte Kinder ihr Leben lang leiden und sie ein Recht darauf haben, geschützt und unterstützt zu werden. Ihnen muss bewusst sein, dass sie selber maßgeblich dafür mitverantwortlich sind, dass unsere Kinder und Jugendlichen aktiv geschützt werden. Hinsehen und Schützen!

Auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention wurden folgende Kinderrechte formuliert

Kinder und Jugendliche …

  1. … haben das Recht auf gleiche Chancen und Behandlung.
  2. … haben das Recht, gesund aufzuwachsen und alles zu bekommen, was sie für eine gute Entwicklung brauchen.
  3. … haben das Recht, das zu lernen, was sie zum Leben brauchen.
  4. … haben das Recht auf Erholung, Freizeit und Ruhe.
  5. … haben das Recht auf beide Eltern und ein sicheres Zuhause.
  6. … haben das Recht auf eine Privatsphäre und Respekt.
  7. … haben das Recht, ohne Gewalt aufzuwachsen.
  8. … haben das Recht, gut betreut und gefördert zu werden.
  9. … die vor Krieg und Gewalt in andere Länder fliehen müssen, haben das Recht auf ganz besonderen Schutz.
  10. … haben das Recht, ihre Meinung zu sagen.

2. Risikoanalyse

Risiken in einer Pfarrgemeinde gilt es so weit wie möglich auszuschalten. Daher heißt es genau hinzuschauen, an welchen Orten, in welchen Gruppierungen und in welchen Bereichen sich Kinder und Jugendliche aufhalten.

Vorrangig sind dies in unserer Pfarrgemeinde die Kindergärten, die Pfarrheime, die Kirchen mit den Sakristeien und den weiteren Räumlichkeiten, die Messdienergruppen, die DPSG, die KLJB, die jungen Familien der Kolping, in den Kommuniongruppen, in den Firmvorbereitungen, Ausflüge, Ferienfahrten, Ferienfreizeiten und überall da, wo Kinder und Jugendliche an Aktivitäten teilnehmen.

Weitere Aspekte für eine Gefährdung sind fehlende Transparenz und Offenheit, ein nicht gegebenes Beschwerdemanagement und fehlende Schulungen im Bereich der  Kindeswohlgefährdung und der Prävention.

Ein großer Risikofaktor ist die Persönlichkeit der Verantwortlichen, die mit den jungen Menschen zu tun haben. Problematisch ist es, wenn diese die Rechte der Kinder missachten, ihre eigene Macht ausspielen, die Kinder und Jugendlichen unter Druck setzen, sie nicht wertschätzen und sie nicht ernst nehmen.

Um das Risiko so gering wie möglich zu halten und es so weit wie möglich auszuschalten, müssen die Präventionsfachkräfte der Pfarrgemeinde entsprechend ihrer Beauftragung verlässlich, verantwortungsbewusst und vorausschauend handeln. Sie werden die Menschen, die in der Kirchengemeinde mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben über den Schutz der jungen Menschen informieren, sie sensibilisieren und ihnen Schulungen ermöglichen.

3. Persönliche Eignung von Haupt- und Ehrenamtlichen

In unserer Pfarrgemeinde gibt es neben dem Seelsorgeteam die hauptamtlich sowie die ehrenamtlich Tätigen.

Bevor Haupt- oder Ehrenamtliche ihre Tätigkeit für die Pfarrgemeinde aufnehmen, werden durch den leitenden Pfarrer und eine zuständige Mitarbeiterin oder einen zuständigen Mitarbeiter persönliche Gespräche geführt. Grundlage für diese Gespräche mit den Hauptamtlichen sind die Bewerbungsunterlagen, die vollständig vorzulegen sind. Hierzu gehört vor Aufnahme der Tätigkeit in jedem Fall das erweiterte Führungszeugnis. Der unterschriebene Verhaltenskodex mit der Selbstauskunftserklärung werden bei der Zentralrendantur aufbewahrt. Alle 5 Jahre werden die Hauptamtlichen von der Zentralrendantur angeschrieben, um ein neues Führungszeugnis anzufordern. Nach Einsichtnahme und Registrierung bei der Zentralrendantur, werden die Führungszeugnisse an die Hauptamtlichen zurückgegeben. Die Führungszeugnisse der ehrenamtlich Tätigen werden im Pfarrbüro aufbewahrt.

Bei allen Mitarbeitern wird bereits in Bewerbungs- und Vorstellungsgesprächen deutlich gemacht, welchen hohen Stellenwert die Prävention und damit der Schutz der Kinder und Jugendlichen in allen Bereichen hat. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Institutionelles Schutzkonzept der Pfarrgemeinde vorliegt. Dieses ist im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu beachten und den Inhalten entsprechend zu handeln.

Die Haupt- und Ehrenamtlichen sollen Kindern und Jugendlichen folgendes entgegenbringen:

– einen wertschätzenden Umgang

– ein gleichberechtigtes Miteinander und Begegnung auf Augenhöhe

– Achtsamkeit und Zuverlässigkeit

– Ehrlichkeit und Offenheit

– Zeit für Gespräche

– Verständnis und Vertrauenswürdigkeit

– professioneller Umgang mit Nähe und Distanz

– Verantwortungsbewusstsein

– die Wahrung der christlichen Werte

– Schutz und Sicherheit

Können Bewerber/innen eine Schulung im Bereich der Prävention des Bistums Münster nicht nachweisen, wird zeitnah eine Schulung über den Caritasverband Münster für Hauptamtliche oder für Ehrenamtliche eine Schulung durch die Familienbildungsstätte (ggf. auch durch einen anderen geeigneten Anbieter) organisiert. Katecheten und Katechetinnen in den Bereichen Kommunionvorbereitung und Firmvorbereitung sowie Gruppenleitungen der Vereine, der Messdiener usw. werden jährlich im September / Oktober geschult. Außerdem wird durch die Präventionsfachkräfte der Kirchengemeinde gewährleistet, dass alle fünf Jahre eine erneute Schulung zur Auffrischung stattfindet.

Regelmäßig finden für die Hauptamtlich Tätigen Gespräche mit dem Träger statt. Hier werden die relevanten Aspekte angesprochen und die weitere persönliche Eignung festgestellt.

4. Beschwerdewege in unserer Pfarrgemeinde

Bei Beschwerden insbesondere im Bereich des Schutzes der Kinder und Jugendlichen sind in erster Linie die begleitenden Erwachsenen (Erzieher/innen, Gruppenleiter/innen, Vereinsvorstand – alle die für die Kinder Kontaktperson sind) erste Ansprechpartner, da sie mit den jungen Menschen Umgang haben. Sie sind offen für Signale die ausgesandt werden, sie hören zu, sie nehmen sie ernst und gehen aufmerksam und achtsam auf sie ein.

Weiterhin sind die Namen der Ansprechpersonen (Leitender Pfarrer, Präventionsfachkräfte, Jugendamt, ….), deren Telefonnummer, Emailanschrift und Adresse in den relevanten Räumlichkeiten als Aushang zu finden. Bei diesen Fachkräften können alle Betroffenen Rat, Unterstützung, Hilfe, Vermittlung (zu externen Institutionen und Hilfsorganisationen) und Begleitung erhalten.

Beschwerden sind möglich in einem persönlichen Gespräch oder über die angegebenen Kontaktdaten. Alle Betroffenen können sich sicher sein, dass der Datenschutz gewährleistet ist, dass Gespräche in einem geschützten Raum stattfinden und sie auch anonym Hilfsangebote erhalten können.

5. Handlungsleitfaden

Was tun, wenn man mit einem Verdacht von sexueller Gewalt konfrontiert ist!

(verbale oder körperlich-sexuelle Grenzverletzungen)

  1. Ruhe bewahren!
  2. Zuhören, Glauben schenken und den jungen Menschen ermutigen sich anzuvertrauen! Auch Erzählungen von kleineren Grenzverletzungen ernst nehmen. Gerade Kinder erzählen zunächst nur einen Teil dessen, was ihnen widerfahren ist.
  3. Grenzen, Widerstände und zwiespältige Gefühle des jungen Menschen respektieren!
  4. Zweifelsfrei Partei für den jungen Menschen ergreifen! „Du trägst keine Schuld an dem, was vorgefallen ist!“
  5. Versichern, dass das Gespräch vertraulich behandelt wird und nichts ohne Absprache unternommen wird! „Ich entscheide nicht über Deinen Kopf.“ – aber auch erklären – „Ich werde mir Rat und Hilfe holen.“
  1. Die eigenen Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren!
  1. Gespräch, Fakten und Situation dokumentieren!
  2. Sich selber Hilfe holen!

Sich mit einer Person des eigenen Vertrauens oder im Team besprechen, ob die Wahrnehmungen geteilt werden. Ungute Gefühle zur Sprache bringen und den nächsten Handlungsschritt festlegen.

Unbedingt mit der zuständigen Ansprechperson des Trägers1 Kontakt aufnehmen.

Bei einer begründeten Vermutung sollte der Träger eine „insofern erfahrene Fachkraft“ nach § 8b Abs. 1 SGB VIII (zum Beispiel über das örtliche Jugendamt) zur Beratung hinzuziehen. Sie schätzt das Gefährdungsrisiko ein und berät hinsichtlich weiterer Handlungsschritte.

  1. Absprache mit dem Träger
  1. Weiterleitung an die beauftragte Ansprechperson des Bistums bzw. an das örtliche Jugendamt!
  • Hinweise auf sexuellen Missbrauch an minderjährigen und erwachsenen
    • Schutzbefoh­lenen durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und
      • Mitarbeiter im kirchlichen Dienst sind umgehend den beauftragten Ansprechpersonen des
      • Bistums mitzuteilen (Telefon: 0151 63404738 oder 0151 43816695).

 

Mitarbeiter/innen können sich auch unabhängig vom Träger an die beauftrage Ansprechperson des Bistums wenden. Begründete Vermutungsfälle außerhalb kirch­licher Zusammenhänge unter Beachtung des Opferschutzes sind dem örtlichen Jugendamt zu melden.

 

6. Qualitätsmanagement

 Die nachhaltige Beachtung von Maßnahmen zur Prävention sind ein fester Bestandteil im Qualitätsmanagement. Zu den standardisierten Maßnahmen gehören regelmäßige Treffen des Präventionsteams. Damit die Arbeit transparent bleibt, werden Beobachtungen, Praxisbeispiele, Austausch von Informationen und die Überprüfung des Institutionellen Schutzkonzeptes dokumentiert.

7. Aus und Fortbildung

Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen

Basisinformationen zum Thema „Sexualisierte Gewalt“, rechtliche Bestimmungen, Grundlagen zur Entwicklungspsychologie, Sensibilisierung für begünstigte Situationen, Reflexion des eigenen Verhaltens, Präventionsmaßnahmen – Schutzstrukturen im Arbeitsfeld, Intervention, Handlungsleitfäden und Unterstützungs – und Beratungsmöglichkeiten sind wichtige Bestandteile der Aus- und Fortbildung aller Mitarbeitenden sowie ehrenamtlich Tätigen.

 

Hauptberuflich:

Alle Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen

 

 

 

 

 

müssen alle 5 Jahre eine Präventionsfortbildung absolvieren. Für die Teilnahme und Organisation sind die Kita Leitungen zuständig.

Bei Neueinstellung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass eine Präventionsfortbildung durchgeführt wurde. Wenn dieses nicht der Fall ist, sollte die neue Fachkraft zeitnah eine Präventionsfortbildung besuchen. Die Einrichtungsleitungen überprüfen den Nachweis und organisieren bei Bedarf Einzel – oder Teamfortbildungen.

Seelsorgeteam (Pfarrer, Pastor, Ordensschwestern)

 

Fortbildungen werden gesondert vom Bistum Münster durchgeführt

 

Ehrenamtliche Betreuer / innen,

Mitarbeiter / innen Kinder – und Jugendgruppenleiter / in

Katecheten, Organist, Hausmeister, Pfarreisekretärin, Raumpflegerin,

1 x im Jahr (Termin ist im September)

findet im Familienzentrum im Franziskus-Kindergarten eine 6 Stunden Schulung von der Familienbildungsstätte Kleve statt

 

 

8. Maßnahmen zur Stärkung Minderjähriger und schutz- und hilfebedürftiger Erwachsener

Grundlegend stärken Verantwortliche Kinder und Jugendliche durch ihr eigenes Vorbildverhalten und einen wertschätzenden Umgang mit den ihnen anvertrauten jungen Menschen. Hierbei bilden die christlichen Werte und das christliche Menschenbild das Fundament.

Es gibt Projekte, die Kinder im Kindergartenalter stark machen. In unseren beiden katholischen Kindergärten wird bei den Vorschulkindern der Fego-Kurs eingesetzt.

In den Grundschulen ist das Projekt „Die gute Tat“ angesiedelt. In diesen Angeboten geht es vorrangig darum, Kindern bewusst zu machen, dass es um sie persönlich geht, ganz individuell, und dass jedes Kind in seiner Eigenart und Individualität unantastbar ist. Es geht um das, was sie fühlen, was sie mögen, und auch darum, „Aus-Wege“ zu erkennen, um zu sagen: „Das will ich nicht“.

Angebote für Jugendliche gibt es im Weezer Wellenbrecher. Sozialpädagogen setzen sich für die Kinder und Jugendlichen ein, bieten entsprechende Aktionen und Kurse an, führen Gespräche, vermitteln und begleiten.

Immer wieder werden auch Aktionen bzw. Kurse über das Familienzentrum im Franziskus-Kindergarten angeboten. Hier gibt es vielfältige Beratungs- und Hilfsangebote durch die Kooperationspartner.

Das Netzwerk Weeze verfügt über viele Institutionen (u.a. den Wellenbrecher, die Kirchengemeinde, alle Kitas, beide Grundschulen, die Gemeinde Weeze), die entsprechend aktiv sind. Aufklärung, Beratung, Unterstützung, Begleitung und Integration gehören selbstverständlich dazu.

       1. Das ISK wird in den Einrichtungen und Gebäuden für jeden zugänglich vorgehalten

       2. Weitere Bekanntgabe erfolgt im Pfarrbrief und auf der Homepage

 

 Aushang Ansprechpersonen

Leitender Pfarrer

Name: Klaus-Martin Niesmann

Telefon: 02837 – 664809100

Mail: stcyriakus-weeze(at)bistum-muenster.de

Adresse: Kirchplatz 6

Präventionsfachkraft

(Ordensschwester)

Name: Schwester M. Verelda

Telefon:02837 – 664809400

Mail: sr.verelda(at)bistum-muenster.de

Adresse: Kirchplatz 5

Präventionsfachkraft

(Leitung Familienzentrum im Franziskuskindergarten)

Name: Daniela Klose

Telefon: 02837 – 664809320

Mail: kita.stfranziskus-weeze(at)bistum-muenster.de

Adresse : Franziskanerstr. 37

Präventionsfachkraft

(Leitung Kindergarten St. Cyriakus)

Name: Lydia Simon 

Telefon: 02837 .- 664809300

Mail: kita.stcyriakus-weeze(at)bistum-muenster.de

Adresse : Kardinal-Galen-Str. 27

Jugendamt

auch anonyme Beratungsgespräche

Name Frau Leenen

Telefon: 02837 – 910 – 195

Mail: elena.leenen(at)kreis-kleve.de

Hilfeportal Sexueller Missbrauch

für Betroffene, Angehörige und soziales Umfeld sowie Fachkräfte

https://www.hilfeportal-missbrauch.de/startseite.html

Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch“

für Betroffene Kinder und Jugendliche

0800-22 55 530 (kostenfrei & anonym)

montags, mittwochs und freitags: 9 bis 14 Uhr

dienstags und donnerstags: 15 bis 20 Uhr

Mail: beratung@hilfetelefon-missbrauch.de

Nummer gegen Kummer „Kinder- und Jugendtelefon“

 

116111 oder 0800 – 111 0 333 (anonym und kostenlos)

montags-samstags von  14-20 Uhr

Nummer gegen Kummer „Elterntelefon“

 

0800 – 111 0 550 (anonym und kostenlos)

montags – freitags von 9 – 11 Uhr / dienstags + donnerstags von 17 – 19 Uhr

Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Kleve e.V.

02821-29292

Adresse: Spyckerstr. 8, 47533 Kleve

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag – 24 Std. geöffnet

Donnerstag, Samstag, Sonntag – geschlossen

Caritas-Centrum Kevelaer/Weeze

02832-9259300

Adresse: Marktstr. 35, 47623 Kevelaer

Montag, Dienstag, Donnerstag – 08.30 -13.00 / 13.30 – 17.00 Uhr

Mittwoch- 13.30 – 17.00 Uhr, Freitag – 08.30 – 13.00 Uhr

Onlineberatungsdienst: www.onlineberatung-caritas.de